12. Dezember 2022

Digitalbonus Bayern für Ihre Digitalisierung

Cloudbasierte ERP-Software

Digitalisieren und dabei von einem Digitalbonus profitieren? Das machen bereits einige unserer Kunden. Gerade im Süden profitieren einige Firmen vom Digitalbonus Bayern. Aus dem Grund möchten wir diesen Bonus in unserem Blog näher vorstellen.

Das Bayrische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie möchte weiterhin an der Position des beliebten Innovationsstandorts festhalten und diese ausbauen. Dazu wird besonders in die fünf Felder Mobilität, Life Sciences, Energie, Materialien und Werkstoffe sowie Digitalisierung investiert.

Mit dem Digital Bonus Bayern soll es vor allem kleinen Unternehmen gelingen, die Herausforderungen einer digitalen Welt zu meistern. Er soll dazu befähigen, mithilfe von Hard- und Software Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu optimieren.

Das Programm läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2023. Das heißt: Bis einschließlich 2023 ist es möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

 

Wer kann die Förderung für den Digitalbonus Bayern beantragen?

Die Unternehmen, die die Förderung beziehen, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • kleines Unternehmen (< 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro gem. letztem Jahresabschluss)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 des Gewerbesteuergesetzes)
  • Betriebsstätte im Freistaat Bayern
  • Einsatz der Maßnahme in der Betriebsstätte im Freistaat Bayern

Dementsprechend können folgende Personen/Unternehmen keine Förderung beziehen:

  • Freiberufler/-innen
  • Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen
  • Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind

 

Was wird durch das Förderprogramm Digitalbonus Bayern gefördert?

Die Förderung erfolgt für folgende Förderbereiche:

  1. Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen zur Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen (erstmaliger Einsatz von digitalen Systemen oder Erhöhung des Digitalisierungsgrades auf den neuesten Stand)
  2. Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit* (Individual- oder Standardlösung, Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems)

*Es sind auch Maßnahmen im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).

Es sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter förderfähig, einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hard- und Software.

Eine entsprechende Übersicht über nicht förderfähige Ausgaben finden Sie auf der Seite des Digitalbonus Bayern.

 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen. Das heißt: Insgesamt sind zwei Anträge möglich.

Dabei sind die beiden Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus zu unterscheiden. Eine Kombination der Varianten Standard und Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich. Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Nachfolgend führen wir die Unterschiede auf:

 

Standard Plus
Zuschuss bis zu 10.000 € Zuschuss bis zu 50.000 €
Maßnahmen mit weniger Innovationsgehalt, z. B.:
    • Prozessoptimierung durch Einsatz von ERP-/Dokumentenmanagement-/Warenwirtschats-Systemen
    • Branchenlösungen, Lager-/Logistiklösungen, CAD-Software
    • Softwarelösungen zur Kundengewinnung
    • Plattform- und Portallösungen (z. B. Kunden, Bewerber/-innen, Handel, Lernen)
    • reiner Lizenzkauf von Branchenlösungen oder Individualprogrammierung
    • IKT-Hardware
Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, detailliert beschrieben durch folgende Angaben:
    • deutlich besserer Digitalisierungsgrad
    • hoher messbarer Mehrwert
    • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell)
    • Bedienung neuer Märkte
    • Betreten von Neuland mit digitalem Produkt/Dienstleistung
    • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten
    • signifikante Änderung von Prozessen
Fördersatz von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben Fördersatz von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Erhalt einmal während der Laufzeit des Förderprogramms je Förderbereich Erhalt einmal während der Laufzeit des Förderprogramms

 

Wie läuft das Beantragungsverfahren für den Digitalbonus Bayern?

  1. Antrag: Sie können Ihren Förderantrag online über ein Formular bei Ihrer Bezirksregierung einreichen. Entweder mit Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto oder mit Authentifizierung über den postalischen Weg.
  2. Eingangsbestätigung: Nach Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen. “Auf eigenes Risiko” deshalb, da Ihr Antrag in diesem Stadium auch noch abgelehnt werden kann. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie die Förderung für Ihr Vorhaben erhalten, schließen Sie die Verträge erst ab, wenn Sie den Förderbescheid erhalten haben (Schritt 4).
  3. Prüfung: Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus wird das Votum eines Expertengremiums eingeholt.
  4. Förderbescheid: Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Bei einer negativen Förderentscheidung erhalten Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
  5. Verwendungsnachweis: Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme müssen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung einreichen. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.
  6. Auszahlung: Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.

 

Hilfe durch anaptis zum Förderprogramm

Sie möchten in die Digitalisierung Ihres mittelständischen Betriebs investieren und einen Antrag auf eine Förderung stellen? Bei Interesse an einem Projekt mit uns (z. B. Implementierung oder Upgrade einer ERP-Lösung), unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung in der Planung und (technischen) Umsetzung.

Ist der Digitalbonus Bayern nicht das Richtige für Sie? Dann schauen Sie gern in die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU, in der Sie weitere Förderprogramme finden können.

 

Wir übernehmen keine Gewähr für die Gültigkeit der Angaben.

Möchten Sie zur Antragstellung für ein ERP-Projekt mit uns beraten werden?

Dabei helfen wir gerne!

Quelle: https://www.digitalbonus.bayern/