Begriffe auf den Punkt gebracht

Lagerschein

 

Ein Lagerschein kann nach Wareneingang von einem Lagerhaltenden ausgestellt werden. Der Lagerschein drückt die Verpflichtung zur Auslieferung aus. Die Ausstellung des Lagerscheines ist allerdings nicht verpflichtend. Wenn aber ein Lagerschein ausgestellt wird, dient er als Urkunde über die Übernahme des Gutes.

 

Lagerschein vs. Lagerempfangsschein

Zudem gibt es noch den Lagerempfangsschein. Dabei handelt es sich lediglich um eine Quittung über den Empfang der Ware.

 

Arten des Lagerscheins

Man kann drei Lagerscheinarten unterscheiden:

  • Inhaberlagerschein
  • Namenslagerschein
  • Orderlagerschein

Was ist ein Inhaberlagerschein?
Hierbei handelt es sich um eine Urkunde, in welcher der Lagerhaltende dem Inhabenden des Lagerscheines die Herausgabe der Güter verspricht. Der Nachteil ist, dass im Fall des Verlusts des Inhaberscheins die auffindende Person der Eigentümer der Ware ist. Sprich, die Herausgabe der Ware erfolgt an den Inhabenden des Lagerscheins.

Was ist ein Namenslagerschein?
Das eingelagerte Gut wird nur an den namentlich genannten Lagerscheininhabenden ausgegeben. Dieser Lagerschein kann nur durch eine Abtretungserklärung an eine andere Person übertragen werden.

Was ist ein Orderlagerschein?
Der Lagerschein kann durch einen Übertragungsvermerk (Indossament) auf der Rückseite des Lagerscheins auf eine andere Person übertragen werden. Die Herausgabe der Ware erfolgt an die genannte Person oder “deren Order”. Die Übertragung bewirkt den Eigentumsübergang der gelagerten Ware. Der Orderlagerschein ist die sicherste Form des Lagerscheins.

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