Seit dem 1. Juli 2020 sind die Änderungen bezüglich der Mehrwertsteuer-Senkung in Kraft getreten. Darüber haben wir Sie in unserem Artikel “MwSt.-Anpassung 2020 in Ihrem ERP-System – 5 Fragen” vom 18. Juni 2020 informiert. So sind alle Unternehmen zurzeit damit beschäftigt, mit den einhergehenden Herausforderungen umzugehen. Wir informieren Sie über die Auswirkungen auf unsere Rechnungen und gehen insbesondere auf den Sonderfall der Wartungsrechnungen von Drittherstellern ein.
Anpassung von Rechnungen im vorgegebenen Zeitraum
Auch wir müssen den neuen Bestimmungen nachkommen, sodass für Rechnungen, die wir schreiben, gilt:
vor dem 01.07.2020 | 01.07. – 31.12.2020 | nach dem 31.12.2020 | |
Steuersatz | 19 % | 16 % | 19 % |
Sonderfall: Wartungsrechnungen von Drittherstellern
In Bezug auf Wartungsrechnungen von Drittherstellern wie Microsoft oder unseren Partnern (z. B. Anveo) vermitteln wir für diese Hersteller die jeweiligen Rechte.
Der Verkauf der Wartungspläne fällt unter den Verkauf von “Rechten auf Aktualisierungen”. Dabei handelt es sich um Rechte, zusätzliche User oder Funktionalitäten zu erwerben oder UpdatesEin Softwareupdate ist im Grunde eine Software-Aktualisierung. Das Ziel ist die Fehlerbehebung oder die Performanceverbesserung. Manchmal werden auch Erweiterungen eingebaut. Die Funktionsweise einer ... weiterlesen in Anspruch nehmen zu können.
Die UpdatesEin Softwareupdate ist im Grunde eine Software-Aktualisierung. Das Ziel ist die Fehlerbehebung oder die Performanceverbesserung. Manchmal werden auch Erweiterungen eingebaut. Die Funktionsweise einer ... weiterlesen werden vollständig von den Drittherstellern bereitgestellt. Somit erhalten wir dieses Recht zum Zeitpunkt der Genehmigung der Bestellung (= Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. Rechnungsdatum) und berechnen daraufhin direkt an unsere Endkunden weiter, sodass aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt die Umsätze realisiert werden.
Die Verwendung des jeweils korrekten Steuersatzes richtet sich dementsprechend nach dem Rechnungsdatum. So werden für Rechnungen
- im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 16 % Mehrwertsteuer erhoben und
- vor dem 1. Juli 2020 und nach dem 31. Dezember 2020 19 % Mehrwertsteuer erhoben.
Daraus folgt dementsprechend, dass bereits gestellte Rechnungen vor dem 1. Juli 2020 nachträglich nicht an den aktuell gesenkten Steuersatz angepasst werden.