Ein Lieferavis ist die Ankündigung einer Lieferung (umgangssprachlich). Ordungsgemäß stellt der Lieferant ein Lieferavis vor der Lieferung an den Warenempfangenden aus. Das Lieferavis hat seine Daseinsberechtigung, da es in manchen Fällen für den Empfangenden der Ware von großer Wichtigkeit sein kann, über den Termin des Zugangs der Ware genau informiert zu sein. Beispielsweise um entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Im Zahlungsverkehr Der Zahlungsverkehr beschreibt den Austausch von Zahlungsmitteln zwischen Individuen und/oder Wirtschaftssubjekten (z. B. Unternehmen). Es werden unterschiedlichen Arten an Finanzmitteln unters... weiterlesen spricht man von einem Zahlungsavis oder Rechnungsavis.
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